
Finanzierungsoptionen
für unseren Entlastungsdienst
Als anerkannter Entlastungsdienst können unsere Leistungen – je nach persönlicher Situation – ganz oder teilweise über verschiedene Kostenträger finanziert werden. Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei Fragen zur Antragstellung.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich)
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie unseren Entlastungsdienst, eingesetzt werden.
Geeignet für:
- Haushaltshilfe
- Alltagsbegleitung
- Betreuung und Beschäftigung
- Unterstützung pflegender Angehöriger
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist – beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder wichtige Termine – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege im Rahmen der Verhinderungspflege.
Voraussetzungen:
- Pflegegrad 2 bis 5
- Die häusliche Pflege besteht in der Regel seit mindestens sechs Monaten.
Umwidmung von Pflegesachleistungen
Nicht vollständig genutzte Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Dies ermöglicht eine zusätzliche Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Wir beraten Sie gerne, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht.
Kombinationsleistungen
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsleistungen können häufig sinnvoll miteinander kombiniert werden. So lässt sich die Unterstützung optimal an Ihre persönliche Lebenssituation anpassen.
Private Finanzierung
Selbstverständlich können unsere Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden – ganz unabhängig von einem Pflegegrad oder einer Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Unterstützung bei Anträgen
Die Regelungen der Pflegeversicherung sind oft komplex. Wir unterstützen Sie gerne dabei,
- die passende Finanzierungsmöglichkeit zu finden,
- Anträge richtig zu stellen,
- Leistungen optimal miteinander zu kombinieren und
- offene Fragen mit Ihrer Pflegekasse zu klären.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und finden gemeinsam die passende Finanzierung für Ihre individuelle Situation.